AZAV-Zulassung - was ist das?
Träger der Arbeitsförderung, die eine Geschäftstätigkeit
mit Bundesagenturen oder Jobcentern, aufnehmen wollen, benötigen nach §178 bzw.
§ 179 SGB III eine Zulassung durch eine (neutrale) fachkundige Stelle. Die Anforderungen,
die durch diese fachkundige Stelle begutachtet werden, sind seit 01.04.2015 in
der Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung (AZAV) geregelt.
Grundlage ist eine systematische Qualitätsarbeit, die Sie in einem Audit
belegen und jährlich erneut nachweisen müssen.
Welchen Nutzen hat eine AZAV-Zulassung?
- | Mit der Zulassung dürfen Sie Finanzierungen von Bundesagenturen und Jobcentern (z.B. Bildungsgutscheine oder AVGS - Aktivierungs- und Vermittlungsgutscheine) einlösen und erschließen sich damit den Umsatzkanal in der Arbeit mit arbeitslosen Personen. |
- | Sie haben das Recht an Ausschreibungen der Bundesagenturen/Jobcenter teilzunehmen. |
- | Die erfolgreiche AZAV-Zulassung stärkt Ihre externe Reputation |
Was bieten wir Ihnen?
- | Entwicklung einer QM-Dokumentation für eine erfolgreiche AZAV-Zulassung. |
- | Entwicklung und Bewertung von Maßnahmen und Maßnahmenportfolios. |
- | Beratung und Unterstützung bei der Erfüllung der Zulassungsverfahren. |
- | Auditierung und Bewertung von bestehenden QM-Systemen in Trägern. |
- | Konzeption von Pilotprojekten im geförderten Markt. |
Weitere Informationen:
Bundesagentur für Arbeit - Informationen zu FbW-Maßnahmen
Bundesagentur für Arbeit - Informationen zu AVGS-Maßnahmen
- Strategiehorizont_AZAV [pdf] [67.422 KB]
- Strategiehorizont_Vergleich Maßnahmetypen [pdf] [81.758 KB]
- Strategiehorizont_Gründe für BDKS Überschreitung [pdf] [132.778 KB]